Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mira Kochatelier GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung, Buchung und Inanspruchnahme der Leistungen der Mira Kochatelier GmbH, Mühlegasse 4, 8738 Uetliburg SG, Schweiz, E-Mail: [email protected], Telefon: +41 55 285 64 19.
Mit einer Buchung, einer Reservierung, einer Anmeldung, einer Mietvereinbarung oder der sonstigen Inanspruchnahme von Leistungen der Mira Kochatelier GmbH akzeptieren Kundinnen und Kunden diese AGB in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1. Einleitung und Annahme der Bedingungen
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Mira Kochatelier GmbH im Bereich Kochstudio, Kochkurse, Workshops, Events und Vermietungen. Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden nur Anwendung, wenn sie von der Mira Kochatelier GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Die Buchung oder Teilnahme an einem Angebot gilt als verbindliche Annahme dieser AGB. Dies gilt insbesondere für:
- Kochkurse für Einsteiger und Fortgeschrittene
- Private Gruppen- und Team-Events
- Kochabende mit saisonalen Themenmenüs
- Kinder- und Familienkochkurse
- Food-Styling- und Anrichte-Workshops
- Rezeptentwicklung und Menüberatung
- Kochstudio-Vermietung für exklusive Anlässe
2. Umfang der Leistungen
Die Mira Kochatelier GmbH erbringt kulinarische Dienstleistungen, Veranstaltungen, Workshops, Beratungen und Vermietungsleistungen im Rahmen ihres Betriebs als Cooking-Studio. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Buchungsbestätigung, Veranstaltungsausschreibung oder individuellen Vereinbarung.
Die Mira Kochatelier GmbH ist berechtigt, Inhalte, Abläufe, eingesetzte Zutaten, Rezepte, Methodik, Zeitpläne, Räumlichkeiten oder Referentinnen und Referenten aus sachlichen Gründen anzupassen, sofern der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung gewahrt bleibt.
Bei Kochkursen, Workshops und Events können saisonale, regionale oder marktbedingte Änderungen bei Zutaten und Menüs erforderlich sein. Gleichwertige Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Verfügbarkeit des Kochstudios und einzelner Leistungen kann von Kapazitäten, technischen Bedingungen, gesetzlichen Vorgaben sowie Sicherheits- und Hygieneanforderungen abhängen.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer
Kundinnen und Kunden sowie teilnehmende Personen sind verpflichtet, alle Angaben im Rahmen der Buchung wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies betrifft insbesondere Kontaktdaten, Teilnehmerzahl, Allergien, Unverträglichkeiten, Gesundheitsrisiken, Alter von Kindern sowie besondere Anforderungen an den Anlass.
- Die Weisungen des Personals der Mira Kochatelier GmbH sind zu befolgen.
- Teilnehmende haben sich angemessen zu verhalten und die Hausordnung, Sicherheitsregeln und Hygienestandards einzuhalten.
- Das mitgebrachte oder bereitgestellte Equipment ist sorgfältig zu behandeln.
- Eigenmächtige Änderungen an Kochgeräten, Installationen oder Einrichtungen sind untersagt.
- Bei Kindern und Jugendlichen tragen die erziehungsberechtigten Personen die Aufsichtspflicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Personen mit Allergien, Intoleranzen oder gesundheitlichen Einschränkungen müssen die Mira Kochatelier GmbH vorab informieren. Trotz sorgfältiger Organisation kann eine vollständige Ausschlussfreiheit von Allergenen nicht garantiert werden, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Arbeitsflächen, Geräten und Zutaten.
Die Teilnahme an Kochkursen, Events und Studioaufenthalten erfolgt auf eigene Verantwortung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der jeweils anwendbaren gesetzlichen Abgaben, sofern solche ausgewiesen werden. Die Mira Kochatelier GmbH ist berechtigt, Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
Rechnungen sind, falls nicht anders vermerkt, innerhalb der auf der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Mira Kochatelier GmbH.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren, Verzugszinsen sowie weitere zur Durchsetzung der Forderung erforderliche Kosten in gesetzlich zulässigem Umfang erhoben werden.
Die Mira Kochatelier GmbH kann Buchungen und die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten, insbesondere bei exklusiven Anlässen, Gruppenbuchungen oder Vermietungen des Kochstudios.
Akzeptierte Zahlungsarten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsplattform, Offerte oder Rechnung. Die Mira Kochatelier GmbH behält sich vor, Zahlungsarten jederzeit anzupassen.
5. Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen
Eine Stornierung oder Umbuchung von Buchungen ist nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung möglich.
- Einzelne Kurse und Workshops: Stornierungen sind bis zu einer angemessenen Frist vor Veranstaltungsbeginn möglich; maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Fristen.
- Private Gruppen-, Team- und Exklusivanlässe: Für reservierte Termine, speziell eingekaufte Waren, vorbereitete Leistungen und geblockte Kapazitäten können Stornogebühren je nach Zeitpunkt der Absage anfallen.
- Kochstudio-Vermietung: Bei einer Stornierung nach Bestätigung können Bearbeitungs- und Ausfallkosten sowie bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
- Kinder- und Familienkurse: Umbuchungen sind vorbehaltlich verfügbarer Plätze möglich.
Bereits erbrachte Leistungen, individuell beschaffte Zutaten, extern vergebene Leistungen, Personalaufwand und Vorbereitungsarbeiten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn die Mira Kochatelier GmbH die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen kann und keine zumutbare Ersatzlösung anbietet.
Bei Nichterscheinen, verspätetem Eintreffen oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung.
Die Mira Kochatelier GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder abzubrechen, etwa bei Krankheit, höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken oder ungenügender Teilnehmerzahl. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen nach Wahl der Mira Kochatelier GmbH zurückerstattet oder gutgeschrieben, soweit keine anderen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen entgegenstehen.
6. Haftungsbeschränkungen
Die Mira Kochatelier GmbH haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, soweit zwingendes Recht nicht eine weitergehende Haftung vorsieht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfälle oder mittelbare Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Mira Kochatelier GmbH übernimmt keine Haftung für:
- Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung von Geräten durch Teilnehmende
- Verletzungen oder Schäden, die durch Missachtung von Anweisungen entstehen
- Gesundheitliche Reaktionen auf Lebensmittel, soweit diese nicht auf ein nachweisliches Verschulden der Mira Kochatelier GmbH zurückzuführen sind
- Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände von Teilnehmenden
- Ausfälle, Verzögerungen oder Störungen durch Drittanbieter oder Lieferanten
Die Haftung für Personenschäden, zwingende Produktehaftpflicht, arglistiges Verhalten und sonstige gesetzlich nicht ausschließbare Ansprüche bleibt unberührt.
7. Geistige Eigentumsrechte
Alle von der Mira Kochatelier GmbH bereitgestellten Inhalte, insbesondere Rezepte, Kursunterlagen, Präsentationen, Fotos, Videos, Texte, Marken, Logos, Gestaltungselemente und Konzeptunterlagen, sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Mira Kochatelier GmbH ist nicht gestattet.
Teilnehmende erhalten an bereitgestellten Unterlagen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung in sozialen Medien zu kommerziellen Zwecken oder Nutzung zu Schulungs- und Publikationszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung.
Von Kundinnen und Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben deren Eigentum. Soweit im Rahmen von Rezeptentwicklung, Menüberatung oder Eventplanung kundenseitige Inhalte verarbeitet werden, räumt die Kundschaft der Mira Kochatelier GmbH die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Die Mira Kochatelier GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Organisation von Veranstaltungen, Rechnungsstellung, Sicherheit oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist.
Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere Kontaktdaten, Buchungsdaten, Teilnehmerinformationen, Angaben zu Allergien oder besonderen Bedürfnissen sowie Zahlungs- und Rechnungsdaten gehören.
Die Daten können an Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, etwa an Zahlungsdienstleister, Lieferanten oder technische Dienstleister. Eine Weitergabe erfolgt nur im notwendigen Umfang.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus einer separaten Datenschutzerklärung, sofern eine solche bereitgestellt wird. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer Datenschutzerklärung gehen die Bestimmungen der Datenschutzerklärung zum Datenschutz vor.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, personenbezogene Daten Dritter nur mit entsprechender Berechtigung an die Mira Kochatelier GmbH zu übermitteln.
9. Höhere Gewalt
Die Mira Kochatelier GmbH haftet nicht für die Nichtleistung, verspätete Leistung oder Leistungsstörung, wenn diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Stromausfälle, Lieferengpässe, Wasser- oder Infrastrukturausfälle, Brand, Explosion, Unwetter, Unfallereignisse oder sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Mira Kochatelier GmbH liegende Ereignisse.
In Fällen höherer Gewalt ist die Mira Kochatelier GmbH berechtigt, Leistungen zeitlich zu verschieben, anzupassen oder zu stornieren, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Änderungen der Bedingungen
Die Mira Kochatelier GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen, etwa aufgrund von Gesetzesänderungen, geänderten Betriebsabläufen oder der Erweiterung des Leistungsangebots.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf geeignete Weise bekannt gegeben oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Für bereits bestätigte Buchungen gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung, sofern nicht zwingende Gründe eine sofortige Anwendung neuer Regelungen erfordern oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit rechtlich zulässig.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit der Mira Kochatelier GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Mira Kochatelier GmbH in Uetliburg SG, Schweiz, ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
12. Kontaktinformationen
Mira Kochatelier GmbH
Mühlegasse 4
8738 Uetliburg SG
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 55 285 64 19
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Änderungen und Ergänzungen bedürfen, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, der Schriftform.